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   BGH, 17.07.1974 - 3 StR 239/73   

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BGH, 17.07.1974 - 3 StR 239/73 (https://dejure.org/1974,603)
BGH, Entscheidung vom 17.07.1974 - 3 StR 239/73 (https://dejure.org/1974,603)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 1974 - 3 StR 239/73 (https://dejure.org/1974,603)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen des Verbreitens unzüchtiger Schriften - Voraussetzungen für die Anwendung der Verjährungsvorschriften des Presserechts - Beginn der Verjährungsfrist bei sukzessiver Verbreitung eines Druckwerks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 347
  • NJW 1974, 2140
  • MDR 1974, 945
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 26/66

    Weiterleitung von Schriften rechtsradikalen und antisemitischen Inhalts -

    Auszug aus BGH, 17.07.1974 - 3 StR 239/73
    Des weiteren ist zu beachten, daß auch nach dem Eintritt der Verjährung die Einziehung und Unbrauchbarmachung von Druckwerken strafbaren Inhalts im objektiven Verfahren gemäß § 41 StGB möglich bleibt (BGHSt 21, 367, 370; OLG Celle NJW 1968, 715, 716; Mösl, a.a.O.; Löffler, a.a.O., § 24 LPG. Rdn. 38, 63).
  • BGH, 30.04.1960 - 1 StE 1/60

    Leonhard Schlüter

    Auszug aus BGH, 17.07.1974 - 3 StR 239/73
    Dieser Auffassung schloß sich der Bundesgerichtshof an (BGHSt 14, 258).
  • BGH, 30.10.1970 - 2 StR 390/70

    Waffenscheinpflicht für das Führen von Druckluftwaffen - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 17.07.1974 - 3 StR 239/73
    Daß die Vorlegungsfrage eine landesrechtliche Vorschrift betrifft, ist unerheblich (BGHSt 11, 228, 229; 23, 370, 372).
  • BGH, 28.02.1958 - 1 StR 648/57
    Auszug aus BGH, 17.07.1974 - 3 StR 239/73
    Daß die Vorlegungsfrage eine landesrechtliche Vorschrift betrifft, ist unerheblich (BGHSt 11, 228, 229; 23, 370, 372).
  • RG, 28.02.1899 - 134/99

    Was ist unter "Druckschriften strafbaren Inhaltes" im Sinne des Preßgesetzes zu

    Auszug aus BGH, 17.07.1974 - 3 StR 239/73
    Für diejenigen Verbreiter, die erst später tätig werden, kann die Verjährung, da sie nicht vor der Begehung der Straftat einsetzen kann, erst mit ihren Verbreitungshandlungen beginnen (RGSt 32, 69, 72; 59, 181, 183; RG JW 1927, 2003, 2004; BayObLG RdJ 1962, 365, 366; Regmann/Ott/Storz, a.a.O., § 24 Rdn. 19).
  • RG, 30.04.1925 - III 113/25

    1. Zur Auslegung des § 21 Abs. 1 des Reichspreßgesetzes vom 7. Mai 1874 (RGBl. S.

    Auszug aus BGH, 17.07.1974 - 3 StR 239/73
    Für diejenigen Verbreiter, die erst später tätig werden, kann die Verjährung, da sie nicht vor der Begehung der Straftat einsetzen kann, erst mit ihren Verbreitungshandlungen beginnen (RGSt 32, 69, 72; 59, 181, 183; RG JW 1927, 2003, 2004; BayObLG RdJ 1962, 365, 366; Regmann/Ott/Storz, a.a.O., § 24 Rdn. 19).
  • LG Krefeld, 28.11.1973 - 8 Qs 556/73
    Auszug aus BGH, 17.07.1974 - 3 StR 239/73
    Die Neuregelung des Rechts der Presse in den Landespressegesetzen hat denn auch dazu geführt, daß sich heute in Rechtsprechung und Schrifttum, soweit ersichtlich, keine Stimme mehr findet, die - wie das vorlegende Oberlandesgericht - nach wie vor an der aufgrund des § 22 Reichspressegesetz vom Bundesgerichtshof und auch sonst vielfach vertretenen strafrechtlichen Verjährungstheorie festhält (statt vieler Löffler a.a.O., § 24 LPG. Rdn. 39; Rebmann/Ott/Storz, Das baden-württembergische Gesetz über die Presse, 1964, § 24 Anm. 14; Reh/Groß, Hessisches Pressegesetz, 1963, § 12 Anm. 4; Mösl in LK, 9. Aufl. 1971, § 67 Rdn. 18; Schönke/Schröder, StGB, 17. Aufl. 1974, § 67 Rdn. 19; OLG Stuttgart MDR 1974, 512; vgl. auch Lackner-Maassen, StGB, 8. Aufl. 1974, § 67 Anm. 3 b; Dreher, StGB, 34. Aufl. 1974, § 67 Anm. 3 A).
  • BGH, 26.06.1985 - 3 StR 129/85

    Verjährung bei Presseinhaltsdelikten

    »Hat der Verbreiter eines Druckwerks den Willen, es künftig zu verbreiten, nach der Beschlagnahme seines Vorrats aufgegeben und entschließt er sich später nach der unerwarteten Rückgabe der Druckwerke erneut zur Verbreitung, so beginnt die Verjährung nunmehr begangener Presseinhaltsdelikte mit dem ersten auf dem neuen Tatentschluß beruhenden Verbreitungsakt (im Anschluß an BGHSt 25, 347).«.

    a) Die Verjährungsfrist von sechs Monaten beginnt mit der Veröffentlichung oder bei sukzessivem Verbreiten mit dem ersten Verbreitungsakt (vgl. § 23 Abs. 1 und 3 HH-PresseG, § 24 Abs. 1 und 3 SH-PresseG; BGHSt 25, 347) und läuft für jeden an der Verbreitung beteiligten Täter hinsichtlich seiner Verbreitungstätigkeit gesondert (BGH aaO S. 354).

    Wird auch nur ein Exemplar verbreitet, ohne daß eine Scheinverbreitung im Sinne von BGHSt 25, 347, 355 vorliegt, so erfaßt die hiermit beginnende Presseverjährung vielmehr sämtliche aus demselben Vervielfältigungsprozeß stammenden Druckwerke derselben Art, die der Täter zum Zwecke der Verbreitung vorrätig hält.

    Das Rechtsinstitut der Presseverjährung wird im wesentlichen damit gerechtfertigt, daß es im Hinblick auf das hohe Rechtsgut der Meinungs- und Pressefreiheit geboten erscheint, die strafrechtliche Relevanz des Inhalts von Druckwerken wegen der typischerweise sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Verbreitung alsbald zu klären und daß dies den Strafverfolgungsbehörden schon mit der ersten Verbreitung möglich wird (vgl. BGHSt 25, 347, 354; 26, 40, 43,; 27, 18, 21; 28, 53, 56).

    Lassen sie die für die Verbreitung geltende Verjährungsfrist verstreichen mit der Folge, daß auch weiteres sukzessives Verbreiten der gleichen Druckwerke nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden kann (BGHSt 25, 347), so wäre es sinnwidrig, das auch die weitere Verbreitung vorbereitende Vorrätighalten der allgemeinen Verjährung zu unterwerfen und weiterhin für verfolgbar zu erklären.

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof aus den neuen Landespressegesetzen gefolgert, daß bei sukzessivem Verbreiten eines Druckwerks die Strafverfolgungsverjährung schon mit dem ersten Verbreitungsakt beginnt (BGHSt 25, 347).

    In einem solchen Falle handelt es sich nicht mehr insgesamt um ein sukzessives Verbreiten im Sinne von BGHSt 25, 347.

  • BGH, 24.03.1999 - 3 StR 240/98

    Kinderpornographie

    Ihr steht das Strafverfolgungshindernis der Verjährung entgegen, da insoweit die - nicht rechtzeitig unterbrochene - sechsmonatige Verjährungsfrist des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPG-NW eingreift, die bei sukzessiver Verbreitung eines bestimmten Druckwerks für jeden Mittäter gesondert mit dessen erstem Verbreitungsakt zu laufen beginnt (BGHSt 25, 347, 354; BGHSt 33, 271, 273).
  • BGH, 15.03.1996 - 3 StR 506/95

    Unzureichend bestimmter Geltungsbereich einer Baumschutzsatzung

    Daß die Vorlegungsfrage landesrechtliche Vorschriften betrifft, ist unerheblich (BGHSt 23, 370, 372; 25, 347, 348).
  • BGH, 18.12.1974 - 3 StR 105/74

    Verurteilung wegen Beziehens und Vorrätighaltens zweier unzüchtiger Schriften -

    Im übrigen hat der Bundesgerichtshof die Streitfrage inzwischen auf Vorlage eines anderen Senats des Oberlandesgerichts Düsseldorf in Übereinstimmung mit der Rechtsansicht des hier vorlegenden Senats entschieden (BGHSt 25, 347).

    Daß sich die einander gegenüberstehenden Rechtsansichten auf Verjährungsregelungen verschiedener Bundesländer (§ 15 Abs. 1 Bayer. PresseG vom 3. Oktober 1949 - GVBl. S. 243; § 25 Abs. 1 PresseG NRW vom 24. Mai 1966 - GV. NW. S. 340) beziehen, steht nicht entgegen (vgl. den oben angeführten Beschluß des Senats in BGHSt 25, 347).

  • BGH, 12.10.1976 - 1 StR 77/76

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter irreführender Werbung - Anforderungen an die

    Auch wenn mehrere Presseinhaltsdelikte Teilakte einer fortgesetzten Handlung bilden, beginnt die Verfolgungsverjährung gesondert für jedes Druckwerk mit dem ersten Verbreitungsakt (Fortbildung von BGHSt 25, 347).

    Die erste Frage hat der Bundesgerichtshof bereits dahin entschieden, daß bei sukzessiver Verbreitung eines Druckwerks die Strafverfolgungsverjährung mit dem ersten Verbreitungsakt beginnt (BGHSt 25, 347).

  • BGH, 26.01.1983 - 3 StR 414/82

    Wilhelm Stäglich

    Der bis dahin daneben geltende § 67 Abs. 5 StGB - nach dem mit der Verjährung der Strafverfolgung auch die Befugnis erlischt, auf Grund der Tat "Maßnahmen der Sicherung und Besserung" (vgl. § 42 a StGB a.F.) anzuordnen - stand der vom ausdrücklich erklärten Willen des Gesetzgebers getragenen Auslegung, wonach Einziehung und Unbrauchbarmachung aus Sicherungsgründen trotz Strafverfolgungsverjährung möglich sein sollten, nicht entgegen (vgl. BGHSt 25, 347, 354) [BGH 17.07.1974 - 3 StR 239/73]; denn sie gehörten nicht zu den in § 42 a StGB a.F. genannten Maßnahmen.
  • BGH, 29.06.1977 - 3 StR 185/77

    Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen - Verwenden

    Da die vom Angeklagten bezogenen Exemplare des Nachdrucks "Mein Kampf" zum fortlaufenden Verkauf bestimmt waren, begann die Strafverfolgungsverjährung mit dem ersten Verbreitungsakt des Druckwerks (BGHSt 25, 347).

    Eine bloße "Scheinverbreitung" (vgl. BGHSt 25, 347, 355) scheidet nach Sachlage aus.

  • BGH, 03.02.1976 - 1 StR 694/75

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlich fortgesetzten Beziehens, Vorrätighaltens und

    Dem Landgericht wäre bei der Beurteilung der Verjährungsfrage zu folgen, wenn den Angeklagten in der Tat ausschließlich zur Last läge, Druckwerke strafbaren Inhalts verbreitet und damit ein Presseinhaltsvergehen i.S. von § 15 BayPresseG begangen zu haben (vgl. BGHSt 25, 347; 26, 40).
  • OLG Celle, 14.01.1997 - 1 Ss 271/96
    Diese Verjährungsfrist beginnt mit dem ersten Verbreitungsakt (BGHSt 25, 347; Senatsurteil vom 04.04.1984, - Nds. Rpfl. 1984, 241 -).
  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 142/81

    Pressestraftat - Verjährung - Beihilfe

    4 St 207/62">BayObLGSt 1962, 171, 176/177 = JR 1963, 192; vgl. auch BGHSt 25, 347, 355 [BGH 17.07.1974 - 3 StR 239/73]; 27, 18, 21).
  • BGH, 03.11.1980 - 3 StR 379/80

    Eintreten der Verjährung nach der sechsmonatigen presserechtlichen Verjährung -

  • BGH, 11.07.1978 - 1 StR 178/78

    Erkennbarkeit der Beauftragung eines Sachverständigen als Prozesshandlung für

  • OLG Stuttgart, 13.10.1975 - 3 Ss 242/75

    Verbreitung jugendgefährdender Schriften ; Anbieten oder Überlassen an andere in

  • BGH, 29.06.1977 - 3 StR 178/77

    Wirksamkeit einer Polizeiverordnung - Schutz des allgemeinen Stadtbildes vor

  • BGH, 19.05.1980 - 3 StR 193/80

    Verfolgungsverjährung bei Presseinhaltsdelikten - Anforderungen an die

  • OLG Oldenburg, 04.03.1975 - 1 Ss 334/74

    Notwendigkeit einer Reisegewerbekarte i.R.d. Werbens von Abonennten zur

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